Stationäres Wohnen

Aufnahmealter:
Art:
Platzzahl:
Einrichtung:
Gesetzliche Grundlagen:
Finanzierung:

ab schulpflichtigem Alter
vollstationäre Einrichtung
10 Plätze
Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Ahrensburg
§§ 27, 34, 35a und 41 SGB  VIII (KJHG)
Entgeltvereinbarung nach § 78 c SGB VIII

Kontakt
Tel.: 04102/200777
Fax: 04102/2000778
E-Mail: kiwo.ahrensburg@web.de

Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Ahrensburg

Die Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Ahrensburg, kurz Kiwo genannt, ist das stationäre Angebot des Kinder- und Jugendhilfezentrums Ahrensburg. Unsere Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab dem schulpflichtigen Alter, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können oder wollen. Unsere Wohngruppe verfügt über 10 Plätze, wobei wir jedem Bewohner ein Einzelzimmer anbieten.

Die Aufnahme erfolgt in Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern auf Grundlage der §§ 27 und 34/35a in Verbindung mit § 41 KJHG (SGBVIII). Unsere Arbeitsweise beruht auf den allgemeinen Grundrechten, den in entsprechenden Richtlinien des Landesjugendamtes zur Heimerziehung festgelegten Prinzipien und Regelungen sowie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Grundsätzlich wird die Dauer des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in unserer stationären Einrichtung zunächst auf zwei Jahre veranschlagt. Im Verlauf der ersten Monate nach der Aufnahme des Kindes/Jugendlichen erarbeiten wir gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes, sowie den Eltern und dem Heranwachsenden selbst, welche Perspektive sich, je nach individuellem und familienspezifischem Entwicklungsstand, bietet und welche Entwicklungsschritte hierfür erreicht werden sollen.

Folgende Perspektiven können sich entwickeln:

  • Rückführung in die Herkunftsfamilie
    Bietet sich die Einschätzung, dass die Schwierigkeiten zwischen Eltern und Kind aufgearbeitet und aufgelöst werden können, so wird dies in einem Hilfeplangespräch aufgezeigt und nach Einschätzung aller Beteiligten als Ziel die Rückführung in die Familie vereinbart. Hierzu bieten wir im Rahmen unseres Zweijahresprogramms eine spezielle Rückführungsplanung, inklusive flankierender Maßnahmen, wie Elternsprechstunden und Rückführungsbegleitung an.
  • Vorbereitung auf die Verselbstständigung und Umzug in das Betreute Wohnen
    Für Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr kann es eine Perspektive sein, in einer eigenen oder trägereigenen Wohnung zu leben und dabei intensiv von Fachkräften stundenweise betreut zu werden. Zu dieser Perspektive gehört eine aktive Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben während des stationären Aufenthalts in der Wohngruppe. Ab der Festlegung dieses Fernzieles werden die Fachkräfte das Hauptaugenmerk ihrer methodischen Arbeit beim stationären Wohnen auf die Verselbstständigung des Jugendlichen legen.
  • Verbleib in der Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Ahrensburg
    Für Klienten die nicht in eine Familie zurückgeführt werden können und die zu jung sind, um eine kurzfristige Verselbständigung anstreben zu können, stellt der längerfristige Verbleib in der Kinder- und Jugendwohngemeinschaft eine Perspektive dar. In diesen Fällen wird der Klient im pädagogischen Alltag gemäß der Einrichtungskonzeption gefördert und betreut. Das Verselbständigungstraining wird nach Erlangen der hierfür erforderlichen Reife absolviert.
  • Vorbereitung auf Vermittlung in eine Pflegefamilie
    Es werden Kinder aufgenommen, die für die Vermittlung in eine Pflegefamilie vorbereitet werden sollen.

Den Empfehlungen und Vorgaben der Jugendämter und Verbände folgend werden die erzieherischen Leistungen durch ein Team von Pädagogen erbracht. Hierbei handelt es sich um weibliche und männliche Erzieher.

In unserer pädagogischen Arbeit sollen entsprechend dem Entwicklungsstand, dem Alter und der seelischen Beeinträchtigung des Einzelfalles die individuellen Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen ihre Berücksichtigung finden. Das heißt, dass positive Persönlichkeitsanteile unterstützt und auffällige Verhaltensweisen mit meist entwicklungsbedingten Defiziten durch alternative Handlungsansätze verändert werden.

Unter den Mitarbeitern ist ein gemeinsamer pädagogischer Grundkonsens vorhanden, um eine Kooperation in allen pädagogischen Entscheidungen zu erreichen und ein für die Kinder und Jugendlichen einschätzbares und verlässliches therapeutisches Milieu in den Alltags- und Erziehungssituationen zu schaffen.

Wir pflegen einen auf gegenseitigen Respekt und Wertschätzung aufgebauten Erziehungsstil, in dem die Bewohner mit ihren Problemen und Anliegen ernst genommen werden, aber auch lernen sollen, Grenzen zu akzeptieren.

Wir folgen somit dem Grundsatz, dass Verhaltensmodifikation und Verarbeitung traumatischer Erfahrungen in stabilen Beziehungen geschieht, in denen die Betreuer einerseits als emotionale Bezugsperson, andererseits aber auch als Autoritätsperson erlebt werden.

Eine enge Kooperation aller beteiligten Personen an diesem Prozess und die Transparenz der Maßnahmen schaffen eine wesentliche Grundlage für das Gelingen der uns übertragenen Aufgaben. Zur Planung und Kontrolle dieses Prozesses finden regelmäßig Hilfeplangespräche statt, an denen die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, die sorgeberechtigten Eltern und der Bewohner beteiligt sind. Hier sollen die Bedürfnisse der Klienten sowie die Wünsche und Anregungen der Angehörigen berücksichtigt werden. Damit soll erreicht werden, dass in der von uns geleisteten Elternarbeit die zum Wohle des Kindes getroffenen Entscheidungen gemeinsam getragen werden.

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