Elterntraining
Betreuungsform:
Teilnehmer:
Platzzahl:
Gesetzliche Grundlagen:
Finanzierung:
Beratungsstunden
Eltern von Kindern und Jugendlichen
aus unserem Stationären Wohnen
nach Bedarf
§§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII (KJHG)
vereinbartes Fachleistungsstundenentgeld
Kontakt
Tel.: 04102/200777
Fax: 04102/200778
E-Mail: kiwo.ahrensburg@web.de
Im Kinder- und Jugendhilfezentrum Ahrensburg besteht für Kinder und Jugendliche, die in der trägereigenen stationären Wohngruppe leben und bei denen die begründete und geplante Aussicht auf ihre Rückführung in die Herkunftsfamilie besteht, als flankierende Maßnahme ein spezielles zweijähriges Rückführungsprogramm, in dessen Prozesse die Eltern im Rahmen eines Elterntrainings stark eingebunden werden.
Über die normale Elternarbeit unserer stationären Einrichtung hinaus, werden für diese Eltern im Rahmen eines Elterntrainings Beratungsstunden angeboten. Innerhalb dieser regelmäßigen Gesprächstermine, die in unserer Geschäftsstelle stattfinden, wird die individuelle Situation der Eltern berücksichtigt, auf deren Basis lebenspraktische und erzieherische Beratung erteilt wird. In dieser intensivierten Elternarbeit wird somit Hilfe zur Aufarbeitung und Bewältigung der familiären Problemsituation geboten, damit die geplante Rückführung in die Familie gelingen kann. Dabei werden die Schwierigkeiten des Kindes grundsätzlich als Symptome eines komplexen Systems familiärer Beziehungen und Entwicklungen verstanden.
Ganz im Sinne der familientherapeutischen Theorie wird das auffällige Verhalten des Kindes als Reaktion auf eine Störung des Gleichgewichts im Familiensystem betrachtet. Um eine stabile Veränderung der Verhaltensweisen des Kindes nach der Rückführung in die Familie zu erreichen, muss somit neben der Erziehungsarbeit mit dem Kind in der Einrichtung auch eine Veränderung der Situation und der Handlungsweisen in der Familie bewirkt werden. Die Elternsprechstunden sollen dabei die Eltern für diese Problematik sensibilisieren und auf Ihrem Weg unterstützen, damit sie die Erziehungsverantwortung ihres Kindes wieder in Eigenregie übernehmen können.
Die Planung und Bewilligung der Elternsprechstunden erfolgt auf Hilfeplanterminen gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes.