Die erste eigene Wohnung…


Ansprechpartner in Ahrensburg: Timo Serrano da Cunha
- bw.ahrensburg@jutu-phoenix.de
Ansprechpartner in Hoisdorf: Marijke Ehler
- bw.suedstormarn@jutu-phoenix.de
Schwerpunkt der Wohngruppe
Das Betreute Wohnen konzentriert sich hauptsächlich auf die Unterstützung junger Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, sozialen Ängsten oder und Herausforderungen im Leben. Im Rahmen der Partizipation legt das Betreute Wohnen großen Wert auf eine individuelle, alltagsnahe Begleitung sowie ein wertschätzendes und unterstützendes Umfeld, das den jungen Menschen eine schrittweise Verselbstständigung ermöglicht.
Aufnahmealter:
ab dem 16. Lebensjahr
Betreuungsform:
stundenweise ambulante und flexible Hilfe
Platzzahl:
Individuell
Gesetzliche Grundlagen:
§ 27, 30, 41, 35 und 35a SGB VIII
Finanzierung:
vereinbartes Fachleistungsstundenentgeld
BETREUTES WOHNEN
Die Jugendlichen werden von pädagogischen Fachkräften unterstützt und angeleitet, die sie mit einer festen Anzahl an wöchentlichen Fachleistungsstunden betreuen.
Die Betreuung findet in der Regel mindestens 6 Monate im vollstationären Bereich statt, um die Kompetenzen und Entwicklungsziele zu besprechen.
Auch ist es möglich die Hilfen ambulant zu gestalten, wenn eine Wohnung vom Jugendlichen nicht im trägereigenen Wohnraum bezogen wird.
BETREUUNGSINHALTE IM BETREUTEN WOHNEN
Eine Betreuung beinhaltet neben der Unterstützung zur Alltagsbewältigung auch die Möglichkeit, persönliche Probleme und Schwierigkeiten aufzuarbeiten.
Die Themen der Betreuung sind individuell von der jeweiligen Situation des Jugendlichen abhängig.

Hilfe bei der Wohnungssuche, Einrichtung und Umzug

Unterstützung bei der Organisation im Haushalt

Hilfe beim Umgang mit finanziellen Mitteln

Bewältigung von Schule, Ausbildung und Beruf

Umgang mit Behörden, Vermietern und Nachbarn

Freizeitgestaltung

Bewältigung von Konflikt- und Belastungssituationen

Entwicklung von tragfähigen Beziehungen

Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie

Entwicklung langfristiger Lebensperspektiven
Folgende Ziele und Perspektiven können sich entwickeln:
Auf regelmäßigen Hilfeplanterminen, die unter Beteiligung des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, der Sorgeberechtigten, der zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie den Betreuern stattfinden, werden Entwicklungs- und Verselbständigungsziele des jeweiligen Jugendlichen formuliert und überprüft. Vorrangige Ziele des Angebotes sind das Stärken von Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Der Jugendliche bzw. junge Volljährige verpflichtet sich, mit Unterstützung durch die Betreuer, am Erreichen dieser Ziele aktiv zu arbeiten.
Voraussetzung ist vor allen Dingen die Bereitschaft des jungen Menschen, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken. Zudem muss dessen relative alltägliche Selbständigkeit gesichert werden, der der Intensität und Dauer der Betreuung entsprechen muss. Die verantwortliche Jugendhilfe muss einen individuellen Hilfeplan erstellen, durchführen und fortschreiben. Darüber hinaus muss vorab eine Erklärung verfasst werden, die die Übernahme der Kosten durch das zuständige Jugendamt zusichert.
Das Betreuungsverhältnis wird in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag zwischen dem Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, den gesetzlichen Vertretern und des Trägers unter Mitwirkung des zuständigen Jugendamtes geregelt.