Ambulante Hilfe
Betreuungsform:
Ambulante Hilfe
Aufnahmealter:
Kein Mindesalter
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 30, 41, 35 und 35a SGB VIII (KJHG)
Finanzierung:
vereinbartes Fachleistungsstundenentgeld

Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft bieten wir unter anderem Hilfestellungen

bei der Bewältigung von Konflikten im sozialen Umfeld

der Integration und Perspektivklärung in Schule und Beruf

der Wohnungssuche- und Finanzierung

der Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen

der Entwicklung von lebenspraktischen Qualifikationen
Themen der Betreuung:
Im Rahmen der ambulanten Betreuung arbeiten wir eng mit den Eltern des Klienten und mit den für ihn relevanten Institutionen und Fachkräften wie Lehrern, Therapeuten und den fallzuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes zusammen, um ein möglichst breites Netzwerk zu erstellen, innerhalb dessen die Klienten Stabilität erleben und an ihren individuellen Zielen arbeiten können.
Da unsere Angebote grundsätzlich miteinander vernetzt sind, ist je nach individueller Hilfeplanung ein Übergang aus der ambulanten Betreuung in eine unserer Einrichtungen möglich und kann einer solchen Maßnahme zur Überbrückung vorgeschaltet sein. Ebenso kann sie im Anschluss an eine stationäre Maßnahme erfolgen und als Begleitung im Rahmen einer Rückführung ins Elternhaus, oder bei dem Übergang in eine eigene Wohnung eingerichtet werden