Betreutes Wohnen

Betreuungsform:
Aufnahmealter:
Platzzahl:
Gesetzliche Grundlagen:
Finanzierung:

stundenweise ambulante und flexible Hilfe
ab dem 16. Lebensjahr
4 (Zweizimmerwohnungen)
§§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII (KJHG)
vereinbartes Fachleistungsstundenentgeld

Kontakt
Tel.: 04102/204856
Fax: 04102/204857
E-Mail: phoenix.ahrensburg@web.de

Die erste eigene Wohnung…

Das Betreute Wohnen in unserer Außenstelle der Wohneinrichtung ist der letzte Schritt für Jugendliche und junge Erwachsene unserer Wohngruppe in Richtung Selbständigkeit. Im Anschluss an den Aufenthalt in unserer Wohneinrichtung werden die Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ressourcen und ihres persönlichen Entwicklungsstandes die sozialen und lebenspraktischen Schlüsselqualifikationen vermittelt, die es ihnen ermöglichen, ein selbständiges Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen. Die Jugendlichen werden von pädagogischen Fachkräften unterstützt und angeleitet, die sie mit einer festen Anzahl an wöchentlichen Fachleistungsstunden betreuen.

Die Betreuung beinhaltet neben der Unterstützung zur Alltagsbewältigung auch die Möglichkeit, persönliche Probleme und Schwierigkeiten aufzuarbeiten. Die Themen der Betreuung sind individuell von der jeweiligen Situation des Jugendlichen abhängig.

Themen der Betreuung:

  • Hilfe bei der Wohnungssuche, Einrichtung und Umzug
  • Unterstützung bei der Organisation im Haushalt
  • Hilfe beim Umgang mit finanziellen Mitteln
  • Bewältigung von Schule, Ausbildung und Beruf
  • Umgang mit Behörden, Vermietern und Nachbarn
  • Freizeitgestaltung
  • Bewältigung von Konflikt- und Belastungssituationen
  • Entwicklung von tragfähigen Beziehungen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie
  • Entwicklung langfristiger Lebensperspektiven

Auf regelmäßigen Hilfeplanterminen, die unter Beteiligung des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, der Sorgeberechtigten, der zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie den Betreuern stattfinden, werden Entwicklungs- und Verselbständigungsziele des jeweiligen Jugendlichen formuliert und überprüft. Vorrangige Ziele des Angebotes sind das Stärken von Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Der Jugendliche bzw. junge Volljährige verpflichtet sich, mit Unterstützung durch die Betreuer, am Erreichen dieser Ziele aktiv zu arbeiten.

Das Betreuungsverhältnis wird in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag zwischen dem Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, den gesetzlichen Vertretern und des Trägers unter Mitwirkung des zuständigen Jugendamtes geregelt.

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